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Suche nach Gasteltern/Gastgeschwistern (Brief des AFS an den Elternrat)Sehr geehrte Mitglieder des Elternrats, liebe Eltern, im Februar 2011 erwartet der Verein für Schüleraustausch AFS Interkulturelle Begegnungen e.V. über 200 Gastschüler aus der ganzen Welt. Für einige brasilianische und japanische Austauschschüler sucht das für Finsterwalde zuständige AFS-Komitee Cottbus derzeit noch geeignete Gastfamilien, die sich vorstellen können, sie oder ihn für ein Schuljahr bei sich aufzunehmen, um auf diese Weise eine andere, spannende Kultur zu entdecken.
João Silveira aus Brasilien (15 Jahre alt) und Yuji Kato aus Japan (17 Jahre alt) sind zwei dieser Gastschüler, die hier zur Schule gehen und bei einer Gastfamilie Deutschland im Alltag entdecken möchten. Ich habe sie Ihnen einmal als Beispiel für die anderen Austauschschüler angehängt. Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeit unterstützen könnten. Bitte leiten sie die angehängten Profile an potenziell interessierte Familien weiter oder melden Sie sich bei Interesse. Oberstes Prinzip bei der Vermittlung ist, dass Familie und Schüler zueinander passen. João und Yuji sind somit nur zwei Beispiele, auf Anfrage einer interessierten Familie stellen wir ihr auch gerne einen anderen Jugendlichen vor. Wer Lust und Interesse hat, sich mit einem Gastkind die Welt nach Hause zu holen, kann sich ab sofort bei uns bewerben - auch wenn eine Aufnahme eines Gastschülers erst später möglich ist. Alleinerziehende und kinderlose Paare sind als Gasteltern ebenfalls herzlich willkommen. Wichtig sind Aufgeschlossenheit und die Bereitschaft, sich einem jungen Menschen und seiner Kultur zu öffnen. Dazu braucht es kein großes Haus oder Extrazimmer – ein freies Bett, ein Platz am Tisch und ein offenes Herz genügen, um als Gastfamilie Teil dieser interkulturellen Begegnung zu werden. Betreut werden die Gastfamilien und -schüler während der gesamten Zeit von ehren- und hauptamtlichen AFS-Mitarbeitern, die die Familien vorbereiten und für alle Fragen und Belange ein offenes Ohr haben. Weitere Informationen zu AFS und dem Gastfamilienprogramm finden Sie auch unter im Internet http://www.afs.de/gastfamilie. Gerne senden wir Ihnen auch eine Informationsbroschüre zu. Bei Fragen zum Gastfamilienprogramm können Sie sich direkt bei Gabi Brandt vom AFS-Büro melden (Telefon 030/3110286-15 oder E-Mail regionalbuero-ost@afs.org).. Wir würden uns freuen, von Ihnen zu hören! Mit freundlichen Grüßen,
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30.09.09 (Lausitzer Rundschau - Senftenberg) Mehr als 200 Fahr-Schüler warten auf das Votum des KreistagesSchülerbeförderung und kein Ende? Kerstin Schotte aus Großräschen, die sich seit Langem für Gerechtigkeit zwischen hier und außerhalb des Landkreises lernenden Schülern einsetzt, warten jetzt mit vielen anderen Eltern auf die Entscheidung des Kreistages: Die Kreisverwaltung ist der Aufforderung des Bildungsausschusses vom 23. Juli zeitnah nachgekommen und hat die 3. Änderungssatzung für die Schülerbeförderung formuliert. Bildungs-, Finanz- und Kreisausschuss haben sich dazu bereits positiv positioniert. Nun erwarten mehr als 200 Schüler, die eine Schule außerhalb des Landkreises besuchen, und deren Eltern das Votum des Kreistags am 8. Oktober. Laut Beschlussvorlage wurden die gemäß Satzung von 2004 geltenden Bestimmungen bezüglich des den Landkreis überschreitenden Schülerverkehrs weitestgehend wieder aufgenommen. Dank gebührt den Sachbearbeitern der zuständigen Ministerien. Mit einem interessanten Antwortschreiben haben diese umgehend auf eine Anfrage reagiert, mit der die betroffenen Eltern unter anderem die - als Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip empfundene - Kostenregelung der Änderungssatzung vom April aufgezeigt hatten. (Erhöhung für die „Kreisverlasser“- Erlass für die, die eine Schule innerhalb des Kreises besuchen.) Das Schreiben drückt zwar Verständnis für den Unmut der betroffenen Eltern aus, stellt aber auch fest, dass es dem Innenministerium nicht obliegt, moralische Maßstäbe an die Handlungen der Landkreise anzulegen. Viel mehr belassen die Grenzen geltenden Rechts dem Landkreis als Ortsgesetzgeber offenbar weitestgehende Gestaltungsfreiheit. Das Innenministerium prüft demnach nicht, ob „im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung“ gefunden wurde, zum Beispiel im Sinne des Gleichheitssatzes. Umso wichtiger scheint es, dass die gewählten Kreistagsabgeordneten stellvertretend für die Bürger auf die Umsetzung von genau diesen berechtigten Ansprüchen achten, bevor sie einer Beschlussvorlage zustimmen. Angesichts der Flut an Schriftstücken, die unseren Volksvertretern oftmals vorgelegt wird, sei es verziehen, dass ihnen dies nicht immer gelingt. In unserem Fall haben es die meisten Abgeordneten jedoch offenbar begrüßt, dass sie durch das Veto einiger Eltern auf ein Manko der Satzung aufmerksam gemacht worden sind. Wir Eltern durften so einiges an Basisdemokratie und Bürgernähe erfahren, ohne dass wir hätten glauben müssen, dass es nur um Stimmenfang wegen der Bundes- und Landtagswahl geht. Für ehrliche und gelebte Basisdemokratie bedanke ich mich, unabhängig vom Ausgang der Abstimmung im Kreistag, bei allen Abgeordneten, die sich unserem Anliegen angenommen haben, insbesondere bei den Herren Losch, Hannig, Vogel und Böhmer. |