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§ 1    Allgemeines  
 
Rund ein Drittel des Tages verbringen wir beim Lernen und Arbeiten in unserer Schule.
Es liegt ganz bei uns, ob wir uns dabei wohl fühlen und eine Atmosphäre schaffen, die Leistungen fördert.
Unsere Hausordnung regelt den äußeren Ablauf des Schulalltages und benennt Normen zur Durchsetzung von
 
                                 Sauberkeit, Ordnung, Sicherheit, Pünktlichkeit.
 
Das Miteinander wird angenehmer, wenn es von Höflichkeit und gegenseitiger Achtung getragen wird – das gilt auch für Begegnungen außerhalb der Schule.
Lehrkräfte und Schüler sollen sich so verhalten, dass niemand am Verhalten der anderen Anstoß nehmen muss.
Es ist auch selbstverständlich, dass jeder das Eigentum eines anderen und das Schuleigentum achtet.
 
Anweisungsberechtigt für alle Schüler sind die Lehrkräfte, Schulsachbearbeiterinnen und Hausmeister.
 
§ 2    Pausenordnung
                                                                                                                             
2.1.                  Normalvariante                   Pausen in Minuten                    Sommervariante
1. Std.               07:50 Uhr - 08:35 Uhr       10                                                07:50 - 08:25 Uhr
2. Std.               08:45 Uhr - 09:30 Uhr       15                                                08:35 - 09:10 Uhr
3. Std.               09:45 Uhr -  10:30 Uhr      10                                                09:25 - 10:00 Uhr
4: Std.               10:40 Uhr - 11:25 Uhr       10                                                10:10 - 10:45 Uhr
5. Std.               11:35 Uhr - 12:20 Uhr       10                                                10:55 - 11:30 Uhr
6. Std.               12:30 Uhr - 13:15 Uhr       25                                                11:40 - 12:15 Uhr
7. Std.               13:40 Uhr - 14:25 Uhr       05                                                12:40 - 13:15 Uhr
8. Std.               14:30 Uhr - 15:15 Uhr       05                                                13:20 - 13:55 Uhr
9. Std.               15:20 Uhr - 16:05 Uhr                                                           14:00 - 14:35 Uhr
 
2.2.
In der 2. Pause (15 Minuten) bitten wir alle Schüler die Pausenhöfe oder die Speiseräume aufzusuchen . Weiterhin stehen zur Verfügung, Flure, Pausenräume und Klassenräume.
Die Physik-, Chemie-, Musik-, Zeichen- und Computerräume werden nach dem Unterricht bitte verlassen und
durch die Lehrer/Innen verschlossen!
 
2.3.
Das Rauchen, das Trinken von Alkohol, das Einnehmen von Drogen und das Handeln mit Drogen ist auf dem gesamten Schulgrundstück untersagt. Dazu gehören auch die Grünflächen und der Weg zum Haupteingang Haus1.  Für die Beseitigung von Unrat auf öffentlichen Flächen sind die Verursacher verantwortlich.
 
2.4.
Die Aufsicht wird nach einem gesonderten Aufsichtsplan gewährleistet.
 
2.5.
Der Wechsel zwischen beiden Schulgebäuden Haus 1 (Sek. II) und Haus 2 (Sek. I) erfolgt selbständig,
dabei ist der Weg über die Ampelanlage zu nutzen.
Das Verlassen der Schulgrundstücke ist ansonsten Schüler/Innen der Sekundarstufe I nicht gestattet.
Ausnahmen regeln Klassen- und Fachlehrer/Innen.
Schüler/Innen der Sekundarstufe II können die Schulgrundstücke verlassen.
Das Verlassen des Schulgrundstückes während der Unterrichtszeit durch Schüler/Innen der Sekundarstufe II erfolgt auf eigene Verantwortung, das heißt die gesetzliche Unfallversicherung entfällt.
 
2.6.
Pausenräume, Computerräume, Leseräume und die Speiseräume (mit Ausnahme der 2. Pause und der Mittagspause) können zum Arbeiten genutzt werden.
 
 
 
§ 3
Regelungen für die Einhaltung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit:
Schulgebäude und Schulgelände sowie die Vorgelände sind „Visitenkarten unseres Gymnasiums“
 
3.1.
Wir bitten deshalb selbst zur Sauberkeit und Ordnung beizutragen, indem die vorhandenen Abfallbehälter genutzt werden, pfleglich mit Schulmöbeln und Geräten umgegangen wird, Arbeitsplätze sauber verlassen werden und für Sauberkeit in Speiseräumen gesorgt wird.
 
3.2.
Das Befahren der Schulhöfe mit Kraftfahrzeugen sind im Haus 1 und Haus 2  nur nach  Genehmigung von Schulleitung oder dem Hausmeister erlaubt.
Fahrräder werden im Haus 2 auf dem großen Schulhof abgestellt. im Haus 1 wird der Fahrradständer außerhalb des Schulgebäudes genutzt.
Für die abgestellten Fahrräder/Fahrzeuge kann die Schule keine Haftung übernehmen.
 
3.3.
Gefahrenquellen im Schulbereich sind der Schulleitung und/oder dem Hausmeistern sofort zu melden.
Bei Bränden, Havarien usw. verlassen die Schüler sofort das Haus.                                                    
Entsprechende Fluchtpläne sind zu beachten!
 
3.4.
Jede in die Schule mitgebrachte Waffe stellt eine erhebliche Gefahr dar und ist mit der notwendigen Sicherheit in der Schule unvereinbar.
Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist untersagt.
 
3.5.
Wertgegenstände sollten ständig unter persönlicher Kontrolle gehalten werden.
Fundgegenstände sind bitte im Sekretariat abzugeben.
 
3.6.
Haus 2:
Die Fenster von Klassen- und Fachräumen sowie die Flurfenster werden nur auf Anweisung von Lehrkräften geöffnet.
Es ist verboten, sich auf Fensterbänke zu setzen.
 
§ 4
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen erfolgen nach dem Brandenburgischen Schulgesetz vom 02.08.02, Abschnitt 4 und  der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen-Verordnung vom 12.10.1999.
Die Dokumente können in den Sekretariaten eingesehen werden.
 
5.
Bei fahrlässiger Beschädigung von Schuleigentum sind die Verursacher in Absprache mit dem Hausmeister zur Reparatur bzw. zu einer ausgleichenden Arbeit verpflichtet.
Mutwillig zerstörtes Schuleigentum ist zu ersetzen.
 
6.
Das Benutzen von Funktelefonen (Handys) während des Unterrichts ist verboten.
Handys sind vor dem Unterricht auszuschalten.
Garderobe ist nach Möglichkeit in den Pausenfluren aufzuhängen. Wertsachen sind unter persönlicher Kontrolle zu halten. Die Schule haftet nicht bei Abhandenkommen.
 
7.
Für das Verhalten im Fachunterricht gelten die Belehrungen der Fachlehrkräfte.
 
8.
Schulfremde Personen melden sich bitte im Sekretariat an.