Zeitplanung für das Übergangsverfahren in die Jahrgangsstufe 5 (LuBK) zum Schuljahr 2011/12
1. Bis Freitag, 07.01.2011
Eltern, die die Aufnahme ihres Kindes in eine Leistungs- und Begabungsklasse wünschen, stellen
bis zum 7. Januar 2011 einen Antrag auf Erstellung einer Empfehlung der Grundschule an die zuständige Klassenlehrkraft der Grundschule (§ 14 Abs. 1 GV i.V.m. Nummer 25 Abs. 1 VV-GV).
2. Bis Freitag, 25.02.2011
Die zuständige Klassenlehrkraft erstellt die Empfehlung der Grundschule. Die Klassenkonferenz beschließt über den Inhalt der Empfehlung der Grundschule. Die Empfehlung der Grundschule ist von der Klassenlehrkraft und von der Schulleiterin oder dem Schulleiter zu unterschreiben und den Eltern bis zum 25. Februar 2011 zuzuleiten.
3. Bis Freitag, 04.03.2011
Die Eltern melden sich mit der Empfehlung der Grundschule bis zum 4. März 2011 an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule mit einer Leistungs- und Begabungsklasse an. Dafür ist ein Formblatt zu verwenden.
4. Samstag, 26.03.2011
Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens wird der prognostische Test am 26. März 2011 durchgeführt. Er findet 10:00 Uhr in der Schule, Haus II (Straße der Jugend) Raum 19 statt. In der darauffolgenden bzw. übernächsten Woche finden die Gespräche zur Eignungsfeststellung in der Schule (Haus II) statt.
5. Bis Freitag, 24.04.2011
Abschluss der Eignungsfeststellung und des Auswahlverfahrens zur Aufnahme in eine LuBK.
Die staatlichen Schulämter prüfen das Verfahren der Eignungsfeststellung an der Einzelschule und führen bei Bedarf eine Ausgleichskonferenz gemäß Leistungs- und Begabungsklassen-Verordnung mit den Schülerinnen und Schülern durch, deren Eltern hierfür auf ihrem Antrag ihr Einverständnis erteilt haben ( vgl. § 10 Abs. 3 LuBKV) .
6. Bis Freitag, 13.05.2011
Das staatliche Schulamt trifft auf der Grundlage der Ergebnisse der Eignungsfeststellung die Entscheidung zur Einrichtung einer LuBK für das Schuljahr 2011/2012. Soweit die Mindestschülerzahl von 25 Schülerinnen und Schülern nicht erreicht wurde, ist die Entscheidung über die Nichteinrichtung der LuBK mit dem MBJS abzustimmen. Die Schulen werden bis zum 24.05.2011 entsprechend informiert.
7. Mittwoch, 25.05.2011
Am 25. Mai 2011 erfolgt die Versendung der Aufnahmebescheide.
Die unter 1. und 3. gesetzten Termine sind keine Ausschlussfristen. Eine verspäteter Antrag auf Erstellung der Empfehlung der Grundschule oder der verspätete Antrag auf Aufnahme in eine LuBK , sind zu berücksichtigen, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine abschließende Entscheidung über die Aufnahmen getroffen wurde und eine Einbeziehung in das Aufnahmeverfahren noch möglich ist (vgl. § 7bs. 3 LuBKV).